Parkplatzsuchverkehr im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Parkplatzsuchverkehr im Ortsbezirk 1 und stellt fest, dass die Erwartungen an die Digitalisierung nicht ausreichen, um das Problem zu lösen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Parkplätze reserviert werden dürfen, was die Effektivität von digitalen Lösungen einschränkt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mit den Erwartungen an "Digitalisierung" lässt sich dem Parkplatzsuchverkehr nicht wirksam begegnen, da aufgrund des für öffentliche Verkehrsflächen geltenden gesetzlichen Grundsatzes des Gemeingebrauchs keine Parkplätze reserviert werden dürfen und damit nie sichergestellt werden kann, dass etwa ein durch Sensortechnik als "frei" gemeldeter Parkplatz in der Zeit des Anfahrens nicht durch ein anderes Kraftfahrzeug belegt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2024OFOF 1431/1Parkplatzsuchverkehr im Ortsbezirk 1 mindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2024VV 1042Parkplatzsuchverkehr im Ortsbezirk 1 mindernAnfrage
- 5. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 721Parkplatzsuchverkehr im Ortsbezirk 1 mindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab