Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über den Schutz der Kläranlage Ober-Eschbach bei Hochwasser bereitzustellen. Dies ist wichtig, da Anwohner von Fäkalienresten im Wasser berichten, was auf unzureichenden Schutz hinweisen könnte.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, ob die Kläranlage in Ober-Eschbach (Bad Homburg), die in den Eschbach abläuft, bei Hochwasser so gut geschützt ist, dass keine Fäkalienreste in den Eschbach gelangen können.
Kontext
In der näheren Vergangenheit kommt es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Angeschwemmt werden aber auch Fäkalienreste, die im Wasser deutlich sichtbar und geruchsintensiv sind.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Anwohner berichten, dass sich bei Hochwasser auch immer wieder Fäkalienreste im Wasser befinden. Dies ist nicht nur sichtbar, sondern auch der Geruch lässt darauf schließen, dass sich solche Reste im flutenden Wasser befinden. Da die Kläranlage in Ober-Eschbach sich oberhalb befindet und auch Abwasser in den Eschbach einlässt, besteht der begründete Verdacht, dass die Kläranlage bei Hochwasser nicht hinreichend geschützt sein könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2024OFOF 324/15Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei HochwasserOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2024Sie sind hierVV 1028Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei HochwasserAnfrage
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2099Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei HochwasserStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen