Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat Auskunft über den Schutz der Kläranlage in Ober-Eschbach bei Hochwasser gibt, da Anwohner von Fäkalienresten im Wasser berichten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass keine Fäkalien in den Eschbach gelangen können.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
In der näheren Vergangenheit kommt es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Angeschwämmt werden aber auch Fäkalienreste, die im Wasser deutlich sichtbar und geruchsintensiv sind.
Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob die Kläranlage in Ober-Eschbach (Bad Homburg), die in den Eschbach abläuft, bei Hochwasser so gut geschützt ist, dass keine Fäkalienreste in den Eschbach gelangen können.
Begründung
Anwohner berichten, dass sich bei Hochwasser auch immer wieder Fäkalienreste im Wasser befinden. Dies ist nicht nur sichtbar, sondern auch der Geruch lässt darauf schließen, dass sich solche Reste im flutenden Wasser befinden. Da die Kläranlage in Ober-Eschbach sich oberhalb befindet und auch Abwasser in den Eschbach einlässt, besteht der begründete Verdacht, dass die Kläranlage bei Hochwasser nicht hinreichend geschützt sein könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2024Sie sind hierOFOF 324/15Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei HochwasserOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2024VV 1028Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei HochwasserAnfrage
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2099Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei HochwasserStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme