Kapazität der Kanalisation im Frankfurter Nordend bei Starkregen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Beantwortung von Fragen zur Kapazität der Kanalisation im Frankfurter Nordend bei Starkregenereignissen gebeten. Ziel ist es, die Ursachen für die Überlastung zu klären und Maßnahmen zur Verbesserung zu erörtern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist die aktuelle Kanalisation im Frankfurter Nordend ausreichend dimensioniert, um bei Starkregenereignissen die anfallenden Wassermengen ordnungsgemäß abzuleiten?
- Welche anderen Gründe gab es in der Vergangenheit, weshalb Regenwasser nicht richtig aufgefangen werden konnte, und konnten diese Gründe behoben werden?
- Wie groß ist die Gefahr einer Überlastung der Kanalisation im Falle weiterer Starkregenereignisse? Ab welcher Regenmenge oder unter welchen Bedingungen könnte diese Überlastung eintreten?
- Welche Maßnahmen hat die Stadt Frankfurt am Main ergriffen oder plant zu ergreifen, um auf mögliche Starkregenereignisse vorbereitet zu sein?
Kontext
In den vergangenen Sommermonaten kam es vermehrt zu Starkregenereignissen, bei denen sich Regenwasser auf den Straßen im Nordend angestaut hat.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Nordend bei Starkregen In den vergangenen Sommermonaten kam es vermehrt zu Starkregenereignissen, bei denen sich Regenwasser auf den Straßen im Nordend angestaut hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2024OFOF 752/3Kapazität der Kanalisation im Frankfurter Nordend bei StarkregenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. September 2024Sie sind hierVV 1019Kapazität der Kanalisation im Frankfurter Nordend bei StarkregenAnfrage
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 84Kapazität der Kanalisation im Frankfurter Nordend bei StarkregenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0