Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan?
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Auskunftsersuchen vom 06.05.2014, V 1011 entstanden aus Vorlage: OF 1006/6 vom 24.02.2014
Betreff: Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan? Vorgang: ST 53/14 Der Magistrat berichtet in der Stellungnahme ST 53, dass sich die Planung zur Beseitigung des Bahnübergangs in der Oeserstraße im Moment noch im Stadium der Vorplanung befinde. Zurzeit werde die Vorplanung für die Ingenieurbauwerke und die technischen Anlagen nach DB-Richtlinien erstellt. Im Anschluss daran erfolge die Entwurfsplanung. In der öffentlichen Vorstellung des Projektes in Nied im März 2013 wurde auch ein Zeitplan veröffentlicht. Dieser sah bereits für März 2013 den Beginn der Arbeiten für die Genehmigungsplanung und Planfeststellung vor und sollte 12 bis 24 Monate dauern. Somit kann der Eindruck entstehen, dass mit der Genehmigungsplanung und Planfeststellung noch nicht begonnen wurde. Daher wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- In welcher Phase befindet sich das Projekt zum Stichtag
- März 2014?
- Wann wurde oder wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet?
- Kann aus heutiger Sicht der angekündigte Baubeginn März 2016 eingehalten werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014STST 53Neue Bahnunterführung Oeserstraße hier: Frühzeitig Bürger beteiligen und Anliegen der Anwohner prüfenStellungnahme
- 24. Februar 2014OFOF 1006/6Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2014Sie sind hierVV 1011Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan?Anfrage
- 29. September 2014Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1278Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.