Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan?
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1278
Betreff: Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan? Zu den in der Anfrage des Ortsbeirats gestellten Fragen nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu
- Das sogenannte Vorplanungsheft (technische Vorplanung aller Gewerke nach Formvorgabe der DB Netz AG) liegt seit dem 02.06.2014 vor. Eine bedauerlicherweise verzögerte Zuarbeit der DB Netz AG hat die Fertigstellung leider um einige Monate verzögert. Zu
- Zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sind umfangreiche Planungsunterlagen notwendig. Diese wurden teilweise bereits ausgeführt (Bodengutachten, Vermessung). Derzeit ist die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die zweite Jahreshälfte 2015 vorgesehen. Zu
- Der ursprünglich vorgesehene Baubeginn verzögert sich leider. Der Magistrat geht im Einvernehmen mit dem Projektpartner, der Deutschen Bahn Netz AG derzeit von einem möglichen Baubeginn Anfang des Jahres 2018 aus. Der Magistrat bedauert, dass wegen der Komplexität des Vorhabens und der Vielzahl der Verfahrensbeteiligten der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, der im März 2013 dem Ortsbeirat vorgestellt wurde. Der Magistrat kennt und teilt die Bedeutung des Projektes für den Stadtteil Nied und arbeitet an einem zügigen Projektfortschritt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014STST 53Neue Bahnunterführung Oeserstraße hier: Frühzeitig Bürger beteiligen und Anliegen der Anwohner prüfenStellungnahme
- 24. Februar 2014OFOF 1006/6Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2014VV 1011Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan?Anfrage
- 29. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1278Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab