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Sicherheitskonzept für Stadtteilkerben

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 99

Betreff: Sicherheitskonzept für Stadtteilkerben Bei Veranstaltungsformen mit volksbelustigender Grundausrichtung (Volksfeste, Kerben, Fastnachtszüge, Festzelte etc.) ist grundsätzlich die Möglichkeit einzelner Vorkommnisse/Auseinandersetzungen nicht auszuschließen, die neben der Tatsache eines anlassbezogenen Zusammentreffens größerer Publikumsmengen auch mit dem Charakter und Angebot des jeweiligen Ereignisses zusammenhängen können. Dies stellt nicht alleine eine Problematik des Frankfurter Nordostens dar. Die aufgeworfene Fragestellung betrifft neben Aspekten präventiver Jugendarbeit vornehmlich Überwachungsfragen, insbesondere im Hinblick auf die beschriebenen Ausschreitungen im weiteren Umfeld eines Veranstaltungsorts. Die zuständigen Polizeireviere nehmen standardmäßig im Vorfeld von Veranstaltungen Kontakt zu den jeweiligen Veranstaltern auf und sprechen unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den vorangegangenen Jahren Empfehlungen über die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen aus. Die polizeilichen Maßnahmen selbst basieren auf diesen Absprachen und der jeweils aktuellen Lageeinschätzung durch die Sicherheitsbehörden. Dies ist auch im Fall der genannten Stadtteilkerben der Fall. Nach Mitteilung der Landespolizei wird dieses Konzept für die angesprochene Veranstaltung in Nieder-Erlenbach aus polizeilicher Sicht als angemessen und erfolgreich erachtet. Im Einzelnen kam es bei den angesprochenen Stadtteil-Kerben zu drei Körperverletzungsdelikten, die wechselseitig als fortgesetzte Auseinandersetzung im Streit begangen wurden. Daraus resultierend, beschädigte einer der Kontrahenten mutwillig zehn PKW. Dies ist natürlich sehr außenwirksam, jedoch im Gesamtkontext und mit dem Hintergrundwissen der polizeilichen Ermittlungen als ein Umstand größerer Volksfeste anzusehen, der auch durch eine höhere Bemessung von Einsatzkräften vermutlich nicht zu verhindern gewesen wäre. Eine weitere Beschädigung an einem Maschendrahtzaun resultierte der Spurenlage nach augenscheinlich durch das Hineinfallen einer betrunkenen Person und geschah somit eher fahrlässig als vorsätzlich. Sowohl im Vorfeld solcher Veranstaltungen als auch im Nachgang bestand in der Vergangenheit immer wieder Kontakt zwischen den zuständigen Polizeirevieren und den Ortsbeiräten, um Anfragen oder Unklarheiten besprechen zu können. Die Geschäftsstelle des Präventionsrates hat in der Vergangenheit zudem "Gewalt-Sehen-Helfen" Seminare für "Kerbe Burschen" durchgeführt, um diese hinsichtlich der möglichen negativen Auswirkungen solcher Veranstaltungen zu sensibilisieren und auf deeskalierendes Handeln vorzubereiten. Ein gemeinsames Sicherheitskonzept für Kerben insgesamt ist nicht zielführend, da dieses gezielt auf die jeweiligen Gegebenheiten der betreffenden Veranstaltung auszurichten ist. Der Veranstalter hat innerhalb seines Verantwortungsbereiches, also innerhalb der Veranstaltung, dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit auf allen Ebenen, das heißt von Brandschutz über Hilfeleistung bis zur Sicherheit der Gäste gewährleistet ist. Dies wird von den zuständigen Behörden/der Polizei geprüft, der Veranstalter beraten und zusätzlich Einsatzkräfte dieser Behörden/der Polizei gezielt und lageangepasst eingesetzt. Ein besonderes Sicherheitskonzept ist somit nicht erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2013OFOF 166/13Sicherheitskonzept für StadtteilkerbenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. September 2013OMOM 2502Sicherheitskonzept für StadtteilkerbenDirektanregung
  3. 17. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 99Sicherheitskonzept für Stadtteilkerben
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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