Einmündung Kurhessenstraße/Weißer Stein
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2010, ST 998
Betreff:
Einmündung Kurhessenstraße/Weißer Stein
Zu 1)
Der Einsatz eines Fahrbahnteilers in der Kurhessenstraße verhindert nicht ein illegales Wenden, da sich dieser nur auf einer begrenzten Länge einsetzen lässt, weil sonst die beiden Fahrspuren der Kurhessenstraße jeweils zu schmal werden würden.
Das Wenden würde sich somit auf den Bereich hinter dem Fahrbahnteiler verlagern.
Zu 2)
Der Wendewegweiser vor der Konditorei (Bestandteil des offiziellen Verkehrszeichenkatalogs der Straßenverkehrsordnung - Zeichen 468-11 StVO, schwierige Verkehrsführung), ist ausreichend, um die notwendige Blockumfahrung zum Linksabbiegen zu verdeutlichen.
Zu 3)
Von einer Ausschilderung der Umleitung von Heddernheim nach Eschersheim im Zuge der Sanierung der Niddabrücke wird auch in Zukunft abgesehen, da die Umleitungsstrecke durch ein Wohngebiet führt und die Anwohner nicht durch den zusätzlichen Umleitungsverkehr beeinträchtigt werden sollen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2010OFOF 1179/9Einmündung Kurhessenstraße/Weißer SteinOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. April 2010OMOM 4146Einmündung Kurhessenstraße/Weißer SteinDirektanregung
- 16. Juli 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 998Einmündung Kurhessenstraße/Weißer SteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab