Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg“
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Urnbergweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Strassenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 995
Betreff: Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg" Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2016OFOF 1/14Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg"Ortsbeiratsantrag · CDU, BFF
- 2. Mai 2016OMOM 25Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg"Direktanregung
- 25. Juli 2016Sie sind hierSTST 995Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg“Stellungnahme
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1754Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab