Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg"
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Urnbergweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Strassenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1754
Betreff: Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg" In Bezug auf die Benutzung der Straßen verweisen wir auf §14 HStrG, wonach der Gebrauch der öffentlichen Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist. Die geplante Baumaßnahme beeinträchtigt die Anwohnerinnen und Anwohner erfahrungsgemäß nicht mehr als andere Baustellen im Stadtgebiet. Der vorgeschlagene Feldweg ist weder ausgebaut, noch befestigt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist Gegenverkehr nicht möglich. Sofern die landwirtschaftlichen Wege als Baustraße benutzt werden, ist die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährdet. Des Weiteren liegen die Feldwege im Landschaftsschutzgebiet der Zone II, in der der Verkehr von Lkw und Pkw nicht gestattet ist. Ausnahme bilden allein die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge. Darüber hinaus führt die vom Ortsbeirat gewünschte Route direkt am Storchennest in der Niddaaue vorbei, das in diesem Jahr erstmals von Störchen als Brutplatz genutzt wird und dementsprechend sensibel ist. Aus vorgenannten Gründen bedauert der Magistrat, dass er der Anregung nicht zu folgen vermag.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2016OFOF 1/14Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg"Ortsbeiratsantrag · CDU, BFF
- 2. Mai 2016OMOM 25Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg"Direktanregung
- 25. Juli 2016STST 995Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg“Stellungnahme
- 9. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1754Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab