Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg"
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Urnbergweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Strassenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Urnbergweg per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2016, OM 25 entstanden aus Vorlage: OF 1/14 vom 15.04.2016
Betreff: Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg" Der Magistrat wird geb eten, über bestehende Feldwege (siehe Anlage) eine Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg" herzurichten.
Begründung: Eine Vermeidung des Baustellenverkehrs durch die bestehenden Wohngebiete kann auf diese Weise effektiv und ohne großen Aufwand erreicht werden. Das vorgeschlagene Verfahren wurde schon bei den Bauarbeiten zur Niddarenaturierung erfolgreich eingesetzt. Anlage Anlage 1 (ca. 414 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2016OFOF 1/14Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg"Ortsbeiratsantrag · CDU, BFF
- 2. Mai 2016Sie sind hierOMOM 25Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg"Direktanregung
- 25. Juli 2016STST 995Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg“Stellungnahme
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1754Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats