Sanierung des Königsbrunnens
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 989
Betreff: Sanierung des Königsbrunnens Das nahe gelegene Königsbrünnchen wurde vor einigen Jahren umfänglich saniert und stellt für diesen Bereich den Schwerpunkt der historischen Quelle dar. Weitere Sanierungsarbeiten des Königsbrunnens sind aus Sicht des Magistrates vorerst nicht vorgesehen. Der Brunnen ist im Sockelbereich ausgewaschen und das Erscheinungsbild daher nicht mehr ansprechend. Das Auffüllen der Randbereiche mit Oberboden und das Entfernen umliegender Baumteile ist daher geplant und wird in den kommenden Wochen in Absprache mit dem Denkmalamt durch das Grünflächenamt umgesetzt, um das Erscheinungsbild in diesem Bereich wieder ansehnlicher zu gestalten. Darüber hinaus werden Informationen über den Königsbrunnen auf eine erneuerte Tafel auf dem Vorplatz zum Königsbrünnchen mit aufgenommen. Die Kosten für diese Maßnahmen sind überschaubar und werden zunächst in Eigenregie übernommen. Sollten nach Absprache mit dem Denkmalamt unerwartet höhere Kosten für die geplanten Maßnahmen entstehen, wird sich der Magistrat mit dem Ortsbeirat in Bezug auf das angebotene Budget in Höhe von 5.000 € in Verbindung setzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2015OFOF 1058/5Sanierung des KönigsbrunnensOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP, fraktionslos
- 24. April 2015OIBOIB 324Sanierung des KönigsbrunnensBudget-Initiative
- 10. Juli 2015Sie sind hierSTST 989Sanierung des KönigsbrunnensStellungnahme
- 8. November 2021OFOF 236/5Sanierung des Königsbrunnens (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 26. November 2021VV 246Sanierung des Königsbrunnens (II)Anfrage
- 14. März 2022STST 659Sanierung des Königsbrunnens (II)Stellungnahme
- 5. September 2022Antwort des Magistrats · nach 387 WochenSTST 1981Sanierung des Königsbrunnens (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab