Sanierung des Königsbrunnens (II)
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Sanierung des Königsbrunnens und des Königsbrünnchens. Es wird darauf hingewiesen, dass beide Brunnen unterschiedliche Bauwerke sind und dass am Königsbrunnen kein geeigneter Platz für eine Ruhebank vorhanden ist.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Königsbrunnen wurde im Jahr 2015 mit Beteiligung des Denkmalamtes durch das Grünflächenamt saniert. Bei der Maßnahme wurden Metall- und Betonteile aus dem Brunnen entfernt. Zudem wurden neue Steine desselben Gesteinstyps zur Instandsetzung eingebaut.
Der Magistrat, weist darauf hin, dass es sich bei dem angefragten Königsbrunnen und dem im weiteren Text genannten Königsbrünnchen um zwei verschiedene Bauwerke handelt. Das Königsbrünnchen ist ca. 50 m südlich vom Königsbrunnen gelegen und wurde im Jahr 2011 saniert.
Zeitnah werden an beiden Standorten bereits vorbereitete Informationsstehlen von der Projektgruppe Grüngürtel aufgestellt.
Am Königsbrünnchen sind bereits Sitzgelegenheiten aufgestellt. Am Königsbrunnen gibt es aus Sicht des Magistrats keinen sinnvollen und ästhetischen Standort für eine Ruhebank.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2015OFOF 1058/5Sanierung des KönigsbrunnensOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP, fraktionslos
- 24. April 2015OIBOIB 324Sanierung des KönigsbrunnensBudget-Initiative
- 10. Juli 2015STST 989Sanierung des KönigsbrunnensStellungnahme
- 8. November 2021OFOF 236/5Sanierung des Königsbrunnens (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 26. November 2021VV 246Sanierung des Königsbrunnens (II)Anfrage
- 14. März 2022STST 659Sanierung des Königsbrunnens (II)Stellungnahme
- 5. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 387 WochenSTST 1981Sanierung des Königsbrunnens (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab