Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10
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Zusammenfassung
Der Magistrat stimmt der Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10 zu, da die Julius-Brecht-Straße nicht mehr von der VGF durchfahren wird. Es liegen keine Einwände von der FES und der Branddirektion vor.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Es ist richtig, dass die Julius-Brecht-Straße nicht mehr von der VGF durchfahren wird. Eine Nachfrage bei der FES und der Branddirektion hat ergeben, dass es von dort keine Einwände gegen den Vorschlag des Ortsbeirates gibt. Der Anregung wird deshalb entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2020OFOF 1006/10Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Juni 2020OMOM 6174Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Direktanregung
- 19. Oktober 2020STST 1894Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Stellungnahme
- 30. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 975Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab