Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10
Strassenzuordnung nur automatisch
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Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10 zur Diskussion gestellt. Aufgrund der vorgegebenen Frist konnte jedoch noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben werden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2020OFOF 1006/10Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Juni 2020OMOM 6174Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Direktanregung
- 19. Oktober 2020Sie sind hierSTST 1894Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Stellungnahme
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 975Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab