Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Halteverbot zwischen der Julius-Brecht-Straße 8 und 10 aufzuheben, da die Buslinie 27 nicht mehr durch diese Straße fährt. Dies soll die angespannte Parkplatzsituation vor Ort entlasten.
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Der Magistrat wird gebeten, das nicht mehr notwendige absolute Halteverbot zwischen dem Fußgängerüberweg (Jugendhaus) und der Litfaßsäule vor der Julius-Brecht-Straße 8 wieder aufzuheben sowie den nordseitigen Fahrbahnbereich (s. Plan) als Fahrzeugabstellfläche freizugeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2020OFOF 1006/10Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6174Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Direktanregung
- 19. Oktober 2020STST 1894Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Stellungnahme
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 975Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats