Gefährlichen Bereich am Ende des östlichen Marbachwegs vor der Brücke über die Bundesautobahn 661 verbessern
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 972
Betreff: Gefährlichen Bereich am Ende des östlichen Marbachwegs vor der Brücke über die Bundesautobahn 661 verbessern Die Brücke über die Bundesautobahn 661 am Ende des Marbachwegs wurde bereits vor Entfernung der Drängelgitter von Radfahrenden und Fußgängern genutzt. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 18.05.2015, ST 716 (OM 3861) erläuterte, besteht sowohl aus verkehrsbehördlicher Sicht, als auch nach Auffassung der Landespolizei, keine besondere Gefahrenlage, die Voraussetzung wäre, den Radverkehr mittels Verkehrseinrichtungen (beispielsweise durch Drängelgitter) zu beschränken. Die Schilderung, dass Pkw die Brücke ebenfalls nutzen, nimmt der Magistrat jedoch zum Anlass, dies kurzfristig durch das Aufstellen eines rot-weißen Pollers am oberen Ende der Rampe zu verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2015OFOF 777/10Gefährlichen Bereich am Ende des östlichen Marbachwegs vor der Brücke über die Bundesautobahn.661 verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. April 2015OMOM 4025Gefährlichen Bereich am Ende des östlichen Marbachwegs vor der Brücke über die Bundesautobahn 661 verbessernDirektanregung
- 3. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 972Gefährlichen Bereich am Ende des östlichen Marbachwegs vor der Brücke über die Bundesautobahn 661 verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab