Gefährlichen Bereich am Ende des östlichen Marbachwegs vor der Brücke über die Bundesautobahn 661 verbessern
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4025 entstanden aus Vorlage: OF 777/10 vom 31.03.2015
Betreff: Gefährlichen Bereich am Ende des östlichen Marbachwegs vor der Brücke über die Bundesautobahn 661 verbessern Der Magistrat wird gebeten, den derzeit ungesicherten Bereich am östlichen Ende des Marbachwegs vor der steilen Brücke über die Bundesautobahn 661 zu sichern. Dies soll insbesondere die Situation für Fahrgäste der Straßenbahnlinie 18, Besucherinnen und Besucher des Kleingartenvereins "An der Wolfsweide" sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger allgemein verbessern.
Begründung: Ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 10 wurden nach Bauarbeiten entsprechende Gitter am Ende der Brücke nicht wieder installiert. Leider nutzen mittlerweile sogar Autofahrer die Brücke, die ursprünglich für Fußgänger konstruiert wurde. Auch Radfahrer fahren die steile Brücke ungehindert hinab, dies teils in unangemessener Geschwindigkeit. Die Brücke sowie der Marbachweg sind oft durch Blätter und Nässe sehr rutschig. Abhilfe ist hier dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2015OFOF 777/10Gefährlichen Bereich am Ende des östlichen Marbachwegs vor der Brücke über die Bundesautobahn.661 verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. April 2015Sie sind hierOMOM 4025Gefährlichen Bereich am Ende des östlichen Marbachwegs vor der Brücke über die Bundesautobahn 661 verbessernDirektanregung
- 3. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 972Gefährlichen Bereich am Ende des östlichen Marbachwegs vor der Brücke über die Bundesautobahn 661 verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats