Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Voraussetzungen für die Planung eines Kunstrasenspielfeldes an der Brandsbornstraße dargelegt. Die Stadt Offenbach muss ein Umkleidegebäude auf eigener Fläche errichten, bevor die Planung fortgesetzt werden kann. Die Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde steht noch aus.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Am 19.01.2022 hat durch Vertreter vom Sportamt und vom Grünflächenamt der Stadt Frankfurt eine Ortsbegehung stattgefunden. Voraussetzung für die weitere Planung, auf der Fläche ein Kunstrasenspielfeld abzustimmen ist, dass Offenbach bereit ist, ein Umkleidegebäude auf eigener Fläche zu errichten.
Über diesen Sachverhalt wurde das Sportamt der Stadt Offenbach informiert.
Bisher liegen dem Magistrat keine neuen Erkenntnisse vor.
Die abschließende Beurteilung liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde, ob eine Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung in Aussicht gestellt werden kann und welche Auflagen eventuell zu erwarten sind. Die Anlage liegt im Landschaftsschutzgebiet Zone 1, südwestlich schließt die Zone 2 an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2021OFOF 179/5Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage BrandsbornstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2021OMOM 937Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage BrandsbornstraßeDirektanregung
- 14. Februar 2022STST 338Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage BrandsbornstraßeStellungnahme
- 29. August 2022STST 1935Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage BrandsbornstraßeStellungnahme
- 28. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 971Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage BrandsbornstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab