Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein gemeinsames Konzept für die Sportanlage Brandsbornstraße mit der Stadt Offenbach am Main zu entwickeln. Dies ist notwendig, um die zukünftige Nutzung der Sportanlage für die dort ansässigen Vereine zu sichern. Die Sportanlage ist für die Bürgerinnen und Bürger im wachsenden Rein-Main-Gebiet von Bedeutung.
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Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main in Verbindung zu setzen, um gemeinschaftlich ein Konzept für die Sportanlage Brandsbornstraße zu entwickeln bzw. das bereits vorliegende Konzept zu prüfen, um deren zukünftige Nutzung für die Vereine dort zu sichern.
Begründung
Die Sportanlage Brandsbornstraße liegt zu einem Teil auf Frankfurter Gemarkung und zum anderen Teil auf Offenbacher Gemarkung. Die Zuwegung erfolgt über das Gebiet der Stadt Offenbach am Main. Im wachsenden Rein-Main-Gebiet sind auch Sportplätze rar und die beiden Städte sollten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger bereits vorhandene Sportflächen nutzen und ausbauen, um Trainingszeiten vorhalten zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2021OFOF 179/5Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage BrandsbornstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2021Sie sind hierOMOM 937Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage BrandsbornstraßeDirektanregung
- 14. Februar 2022STST 338Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage BrandsbornstraßeStellungnahme
- 29. August 2022STST 1935Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage BrandsbornstraßeStellungnahme
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 971Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage BrandsbornstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-2