Höchst/Griesheim/Nied/Sossenheim: Zufahrten zum Niddauferweg einheitlich beschildern
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anfrage zur einheitlichen Beschilderung der Zufahrten zum Niddauferweg. Der Magistrat erklärt, dass eine pauschale Änderung nicht möglich ist und dass individuelle Probleme konkret benannt werden müssen, um Maßnahmen prüfen zu können.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Eine pauschale Änderung der Beschilderung auf allen Wegen ist nicht möglich. Hier ist nur eine anlassbezogene Prüfung einzelner Wege möglich. Grundsätzlich müssen die Wege zur Nidda von unterschiedlichen Personengruppen unter Beachtung von § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung - der gegenseitigen Rücksichtnahme, benutzt werden. Gegen vereinzeltes individuelles Fehlverhalten kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nur schwer entgegengewirkt werden. Insofern einzelne Wege besondere Probleme machen, sind diese konkret zu benennen, um etwaige Maßnahmen prüfen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2021OFOF 1437/6Höchst/Griesheim/Nied/Sossenheim: Zufahrten zum Niddauferweg einheitlich beschildernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2021OMOM 7109Höchst/Griesheim/Nied/Sossenheim: Zufahrten zum Niddauferweg einheitlich beschildernDirektanregung
- 30. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 963Höchst/Griesheim/Nied/Sossenheim: Zufahrten zum Niddauferweg einheitlich beschildernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab