Höchst/Griesheim/Nied/Sossenheim: Zufahrten zum Niddauferweg einheitlich beschildern
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung des Niddauferweges im Ortsbezirk 6 einheitlich zu gestalten, um Verwirrung und Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern und motorisierten Fahrzeugen zu vermeiden. Dies soll durch die Verwendung des Zeichens 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" erreicht werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung des Niddauferweges an sämtlichen Zufahrtsmöglichkeiten im Ortsbezirk 6 zu prüfen und, wo nötig, einheitlich mit dem Zeichen 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" zu versehen.
Begründung
Die Zufahrten der Geh- und Radwege an der Nidda sind nicht überall einheitlich beschildert. Die selben Wege sind je nach Fahrtrichtung und Zufahrt entweder als "Gemeinsamer Geh- und Radweg", "Durchfahrt verboten - Radfahrer frei" oder "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" beschildert. In einigen Fällen stehen die entsprechenden Schilder auch sehr weit von der Nidda entfernt. Dies führt zu der absurden Situation, dass Anwohnerinnen und Anwohner und deren vorgebliche Besucherinnen und Besucher, wenn sie an der entsprechenden Stelle ("Anlieger frei") einfahren, glauben, mit motorisierten Fahrzeugen die ganze Nidda entlangfahren zu dürfen. Insbesondere Fahrer von Motorrollern nutzen dies zeitweise ohne Unrechtsbewusstsein und mit hoher Geschwindigkeit als Abkürzung, z. B. von Sossenheim nach Nied oder Griesheim, und provozieren so Konflikte mit Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrenden auf der beliebten Grüngürtelroute. Daher und um grundsätzliche Rechtssicherheit sicherzustellen, sollten die Niddauferwege einheitlich mit dem Zeichen 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" beschildert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2021OFOF 1437/6Höchst/Griesheim/Nied/Sossenheim: Zufahrten zum Niddauferweg einheitlich beschildernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7109Höchst/Griesheim/Nied/Sossenheim: Zufahrten zum Niddauferweg einheitlich beschildernDirektanregung
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 963Höchst/Griesheim/Nied/Sossenheim: Zufahrten zum Niddauferweg einheitlich beschildernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats