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Sindlingen: Widerrechtliches Parken in der Edenkobener Straße verhindern

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem widerrechtlichen Parken in der Edenkobener Straße. Es wird festgestellt, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Verkehrssituation keine Notwendigkeit für eine Markierung des 5-Meter-Raumes besteht. Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Kontrollen keine Verstöße festgestellt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

In der Edenkobener Straße befindet sich auf Seite der geraden Hausnummern kein Gehweg. Der Schulweg verläuft auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern und in der Hermann-Küster-Straße auf der südlichen Straßenseite, ohne die Edenkobener Straße zu queren. Die Hausnummer 8 grenzt direkt an die Einmündung Hermann-Küster-Straße. Im Bereich vom Eingang der Liegenschaft 8 bis zum 5-Meter-Raum kann ein Fahrzeug mit einer Länge von bis zu 5 Metern legal parken. Ein größeres Fahrzeug stünde verbotswidrig im Einmündungsbereich. Die genannte Behinderung der zu Fuß Gehenden muss sich auf das Queren der Edenkobener Straße beziehen. Der Bordstein ist hier auf Länge von 8 Metern (gesamter Kurvenradius) abgesenkt. Der Bereich liegt in einer Tempo 30-Zone, weshalb nur geringe Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Daher ist eine Markierung des 5-Meter-Raumes - anders als an der Einmündung Edenkobener Straße/Sindlinger Bahnstraße (außerhalb der Tempo 30-Zone) - nicht notwendig. Eine Absicherung kann nicht erfolgen, weil der Gehweg zu schmal ist. Die Städtische Verkehrspolizei hat bei einer Kontrolle am 4. Februar 2021 keine ordnungswidrig parkenden Fahrzeuge festgestellt. Da sich die Örtlichkeit im Außenbezirk der Städtischen Verkehrspolizei befindet, sind Kontrollen nur im Rahmen der allgemeinen Streife möglich. Aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens aus dem gesamten Stadtgebiet und die vielen verkehrlichen Schwerpunkte im Innenstadtbereich kann die Überwachungsintensität nicht erhöht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Dezember 2020OFOF 1431/6Sindlingen: Widerrechtliches Parken in der Edenkobener Straße verhindernOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Januar 2021OMOM 7105Sindlingen: Widerrechtliches Parken in der Edenkobener Straße verhindernDirektanregung
  3. 30. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 961Sindlingen: Widerrechtliches Parken in der Edenkobener Straße verhindern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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