Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 960
Betreff: Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich genutzten Fahrzeugen. Aus diesem Grund ist ein Einschreiten bezüglich des Parkens von gewerblich genutzten Fahrzeugen im öffentlichen Parkraum nicht möglich. Sollten von den Mitarbeitern der Städtischen Verkehrspolizei Parkverstöße gemäß der StVO festgestellt werden (zum Beispiel verbotswidriges Parken auf dem Gehweg), werden diese geahndet. Kontrollen erfolgen innerhalb der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei (montags bis freitags zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr und samstags zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr). An Samstagen können jedoch lediglich sporadisch Kontrollen erfolgen, da sich die Verkehrsüberwachung aufgrund der reduzierten Personalstärke hauptsächlich auf die verkehrsreichen Bereiche im Stadtgebiet konzentrieren muss. An Sonn- und Feiertagen ist die Städtische Verkehrspolizei lediglich anlassbezogen bei Großveranstaltungen im Dienst. Die Anregung wird zusätzlich der Landespolizei zur Kenntnis gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2018OFOF 514/1Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä.Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
- 20. Februar 2018OMOM 2784Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä.Direktanregung
- 28. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 960Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab