Eventuelle Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 960
Betreff: Eventuelle Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer Landstraße Bei der Ginnheimer Landstraße im Straßenabschnitt zwischen den Kreuzungen August-Scheidel-Straße/Wilhelm-Epstein-Straße sowie Ginnheimer Waldgasse handelt es sich um eine Grundnetzstraße. Diese erfüllt andere Funktionen und weist daher einen anderen Charakter auf als der verkehrsberuhigte Abschnitt nördlich der Ginnheimer Waldgasse. Zu nennen ist die Abwicklung eines deutlich höheren Verkehrsaufkommens sowie der öffentlichen Verkehrsmittel (abschnittsweise zwei Buslinien (39 und 64) und die Straßenbahnlinie 16) und die daraus resultierende Vorfahrtstraße mit mehreren Signalanlagen. Die gewünschte Erweiterung der bestehenden Tempo 30-Zone in der Ginnheimer Landstraße ist aufgrund diverser Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) nicht möglich. So ist im § 45 Abs. 1c der StVO geregelt, dass sich die Zonenanordnung unter anderem nur auf Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen und Einmündungen beschränken darf. Mit den beiden vollständig signalisierten Knotenpunkten Ginnheimer Landstraße/Ab-/Zufahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Waldgasse und Ginnheimer Landstraße/Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Platenstraße sowie der Fußgängerampel nahe der Reichelstraße ist dieses Kriterium eindeutig nicht erfüllt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2010OFOF 1259/9Eventuelle Erweiterung der Tempo-30-Zone in der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. August 2010OMOM 4482Eventuelle Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 28. Januar 2011STST 249Eventuelle Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
- 8. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 960Eventuelle Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab