Eventuelle Erweiterung der Tempo-30-Zone in der Ginnheimer Landstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In Verbindung mit verschiedenen Kreuzungen, z. B. der Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße, besteht in diesem Bereich Mehrrichtungs-Verkehr. Es handelt sich aber auch um den Bereich von Ginnheim mit den meisten Ladengeschäften und einem entsprechend starken Fußgänger-Verkehr. Ergänzt wird diese Situation durch das Vorhandensein von relativ vielen Kindern und alten Menschen mit jeweils erhöhtem Schutzbedürfnis. Ab Haus-Nr. 185 bis zum Straßenende ist die Ginnheimer Landstraße bereits Bestandteil einer Tempo-30-Zone.
Inhalt
Antrag vom 01.07.2010, OF 1259/9
Betreff:
Eventuelle Erweiterung der Tempo-30-Zone in der Ginnheimer Landstraße
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
ob die Erweiterung der Tempo-30-Zone in der Ginnheimer Landstraße ab
der Kreuzung mit der August-Scheidel-Straße bis zur Haus-Nr. 187 möglich ist.
Begründung:
In Verbindung mit verschiedenen Kreuzungen, z. B. der Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße, besteht in diesem Bereich Mehrrichtungs-Verkehr. Es handelt sich aber auch um den Bereich von Ginnheim mit den meisten Ladengeschäften und einem entsprechend starken Fußgänger-Verkehr. Ergänzt wird diese Situation durch das Vorhandensein von relativ vielen Kindern und alten Menschen mit jeweils erhöhtem Schutzbedürfnis.
Ab Haus-Nr. 185 bis zum Straßenende ist die Ginnheimer Landstraße bereits Bestandteil einer
Tempo-30-Zone.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2010Sie sind hierOFOF 1259/9Eventuelle Erweiterung der Tempo-30-Zone in der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. August 2010OMOM 4482Eventuelle Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 28. Januar 2011STST 249Eventuelle Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
- 8. August 2011Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 960Eventuelle Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)