Abgebrannter Kiosk am Lindenbaum
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 95
Betreff: Abgebrannter Kiosk am Lindenbaum Der Magistrat nimmt zu der Anregung wie folgt Stellung: Zu 1 Die durch den Rückbau des Kiosks entstandene Fläche wird für eine mögliche Erweiterung des Spielplatzes vorgehalten. Derzeit besteht jedoch keine Notwendigkeit, die jetzige Spielplatzfläche zu vergrößern. Zu 2 Das Aufstellen von einer oder zwei Tischtennisplatten auf der vorgenannten Fläche erfordert entsprechende bauliche Einrichtungen. Hierzu müsste beispielsweise der vorhandene Zaun umgebaut und die Bepflanzung verpflanzt werden. Im Zuge dieser Maßnahmen müssten die vorhandenen Poller entnommen und die Fläche entsprechend versiegelt werden. Für diese doch sehr umfänglichen Maßnahmen, wie auch die Beschaffung von Tischtennisplatten stehen im Haushaltsjahr 2010 keine Mittel zur Verfügung. Zu 3 Von der Aufstellung größerer Abfallbehältnisse wird abgesehen. Bei den Papier-körben handelt es sich um die standardisierte Ausführung, welche sich bewährt hat. Zur Entzerrung der Müllproblematik wird ein zusätzlicher Papierkorb aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2009OFOF 899/9Abgebrannter Kiosk am LindenbaumOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. April 2009OMOM 3209Abgebrannter Kiosk am LindenbaumDirektanregung
- 2. Juli 2009STST 979Abgebrannter Kiosk am LindenbaumStellungnahme
- 18. November 2009OFOF 1074/9Tischtennisplatten am SpielplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2009OAOA 1039Tischtennisplatten am SpielplatzAnregung
- 15. Januar 2010Sie sind hierSTST 95Abgebrannter Kiosk am LindenbaumStellungnahme
- 31. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 770Haushalt 2010 - 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013 Tischtennisplatten am SpielplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab