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Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u. a.

Vorlagentyp: STMagistrat
92 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2014, ST 958

Betreff: Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u. a. Vorbemerkungen: Ortsfeste Sendeanlagen, z.B. Mobilfunkbasisstationen, mit mehr als 10 Watt Ausgangsleistung, benötigen vor der Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur. Die Standortbescheinigung weist die einzuhaltenden Sicherheitsabstände oder Bereiche sowohl zu jeder einzelnen Sendeantenne als auch zu dem gesamten Senderstandort aus. Die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur legt u.a. den Sicherheitsabstand und die Feldstärke der Sendeanlage fest. Grundlage für die Sicherheitsabstände sind die gültigen Personenschutzgrenzwerte. Die Abstände betragen im Bereich Mobilfunk in der Regel unter 10 m. Elektromagnetische Felder sind messtechnisch nur in einem aufwendigen Verfahren zu erfassen. Private Messungen mit einfachen Messegräten sind nicht aussagekräftig und zur Beurteilung einer möglichen Belastung nicht nutzbar. Der Magistrat hat dem Regierungspräsidium Darmstadt vorgeschlagen, den vom Ortsbeirat genannten Standort Königsberger Straße in Frankfurt am Main in das nächste Messprogramm der Bundesnetzagentur im Rahmen des EMF-Monitoring aufzunehmen. Zu Frage 1: Ja, die Mindestabstände werden eingehalten. Sofern die von der Bundesnetzagentur in der Standortbescheinigung festgelegten Sicherheitsabstände am Installationsort nicht eingehalten werden können, darf die betreffende Funkanlage den Betrieb nicht aufnehmen. Zu den Frage 2, 3 und 4: Die Zulassung von ortsfesten Sendeanlagen richtet sich nach der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder". Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird auf die Internetpräsentation der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verwiesen. Dort stehen alle relevanten Unterlagen zum Herunterladen zur Verfügung. Basisstationen, die nicht höher als 10 m sind, sind bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei, wenn die Antennen auf oder an bestehenden Gebäuden errichtet werden. Neuanlagen werden der Bauaufsichtsbehörde Frankfurt am Main angezeigt. Die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur liegt für den angefragten Standort Königsberger Straße vor. Ab Inbetriebnahme wird die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV durch das Regierungspräsidium Darmstadt überwacht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Mai 2014OFOF 395/7Belastungen durch Funkanlagen Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a.Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 13. Mai 2014VV 1022Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a.Anfrage
  3. 28. Juli 2014Sie sind hier
    STST 958Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u. a.
    Stellungnahme
  4. 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 289Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a.Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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