Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a.
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Auskunftsersuchen vom 13.05.2014, V 1022 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 11.05.2014
Betreff: Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a. Im März sind in dem o. g. Bereich eine Reihe neuer Funkmasten errichtet worden. Die unmittelbaren Anwohner machen sich nun große Sorgen hinsichtlich der Strahlen- bzw. E-Smogbelastung. Die Obere Immissionsschutzbehörde hat Anwohnern auf Nachfrage bestätigt, dass bislang keine Strahlungsmessungen durchgefühlt worden sind. Von einem Anwohner wurden private Messungen veranlasst, die hinsichtlich der gemessenen Strahlungen eine starke bis extreme Auffälligkeit konstatiert. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Werden die gesetzlich festgelegten Mindestabstände der Anlagen zum umgebenden Wohngebiet eingehalten?
- In welcher Form hat der Betreiber der Anlagen nachgewiesen, dass im umliegenden Wohngebiet die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eingehalten werden?
- Wie kann ein solcher Nachweis eingefordert werden, sofern der Betreiber einen entsprechenden Nachweis bisher nicht erbracht hat?
- Wie sieht das Zulassungsverfahren aus und welche Bedingungen sind daran geknüpft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2014OFOF 395/7Belastungen durch Funkanlagen Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a.Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 13. Mai 2014Sie sind hierVV 1022Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a.Anfrage
- 28. Juli 2014STST 958Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u. a.Stellungnahme
- 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 289Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen