Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-))
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einführung von Tempo 30 am Kirchplatz/Ginnheimer Straße. Es wird festgestellt, dass die Geschwindigkeitsübertretungen gering sind und kein Unfallschwerpunkt vorliegt, weshalb keine stationären Geschwindigkeitskontrollen geplant sind. Zudem wird auf die Ablehnung von festinstallierten Geschwindigkeitsanzeigen verwiesen.
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Ginnheimer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren22.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ginnheimer Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei führte zwei Testmessungen an der Örtlichkeit durch. Von insgesamt 407 erfassten Fahrzeugen überschritten 17 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 4,2 %. Es werden weiterhin mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Zu 2.: Die Standorte für stationäre Geschwindigkeitskontrollanlagen werden in Abstimmung mit der Landespolizei und der Unfallkommission (UKO) festgelegt und müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie werden insbesondere zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten eingesetzt, also Örtlichkeiten an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- und oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind. Im genannten Bereich liegt kein Unfallschwerpunkt vor, so dass derzeit eine Errichtung an der genannten Örtlichkeit nicht vorgesehen ist.
Zu 3.: Die Standorte für Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen werden in Sitzungen mit der Polizei, der Unfallkommission und dem Magistrat besprochen und festgelegt. Die genannten Standorte waren bisher nicht Bestandteil dieser Sitzungen. Zu einer Umsetzung der geforderten Maßnahme kann aktuell keine qualifizierte Aussage getroffen werden.
Zu 4: Festinstallierte Geschwindigkeitsanzeigen werden wegen des Gewöhnungseffektes für die Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich abgelehnt. Die Stadt Frankfurt hat sich für ein einheitliches Schild in Form eines Dialog-Displays entschieden, deshalb dürfen auch die in der Anregung angesprochenen "Smileys" nicht zum Einsatz kommen. Im Ortsbezirk 2 sind bereits 6 Standorte u. a. vor Schulen und Kitas mit einem Dialog-Display ausgelastet. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2020OFOF 1189/2Im Bereich Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-))Ortsbeiratsantrag · SPD
- 27. Dezember 2020OFOF 1255/2Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-))Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2021OMOM 7067Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-))Direktanregung
- 30. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 956Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindig-keitsmesser mit Smiley :-))Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab