Fahnenmast auf der Osthafenmole
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 956
Betreff: Fahnenmast auf der Osthafenmole Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist nicht abschließend Stellung nehmen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2014OFOF 368/4Fahnenmast auf der HafenmoleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. März 2014OMOM 3021Fahnenmast auf der OsthafenmoleDirektanregung
- 16. Mai 2014STST 654Fahnenmast auf der OsthafenmoleStellungnahme
- 18. Juli 2016Sie sind hierSTST 956Fahnenmast auf der OsthafenmoleStellungnahme
- 4. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 1340Fahnenmast auf der OsthafenmoleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab