Fahnenmast auf der Osthafenmole
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Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3021 entstanden aus Vorlage: OF 368/4 vom 03.03.2014
Betreff: Fahnenmast auf der Osthafenmole Der Magistrat wird gebeten, den Fahnenmast auf der Spitze der Osthafenmole wieder aufzubauen, da er unter anderem vorbeifahrenden Ausflug sschiffen die Bedeutung und Geschichte der Schifffahrt für Frankfurt am Main signalisierte.
Begründung: Während des Baus der Osthafenbrücke wurde der Fahnenmast vom Amt für Straßenbau und Erschließung demontiert, da er den Bauarbeiten im Wege war. Bisher ist der Mast leider nicht wieder aufgestellt worden. Da aktuell auch keine andere Nutzung des Molenkopfes unmittelbar bevorsteht, erscheint die Wiedererrichtung des Mastes angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2014OFOF 368/4Fahnenmast auf der HafenmoleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. März 2014Sie sind hierOMOM 3021Fahnenmast auf der OsthafenmoleDirektanregung
- 16. Mai 2014STST 654Fahnenmast auf der OsthafenmoleStellungnahme
- 18. Juli 2016STST 956Fahnenmast auf der OsthafenmoleStellungnahme
- 4. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 1340Fahnenmast auf der OsthafenmoleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats