Fahnenmast auf der Osthafenmole
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1340
Betreff: Fahnenmast auf der Osthafenmole Der Magistrat teilt mit, dass der betreffende Mast im Zuge des Einschwimmens der Osthafenbrücke zurückgebaut wurde. Trotz intensiver Nachforschungen konnte der Verbleib des Mastes nicht geklärt werden. Das Grundstück, auf dem der Mast gestanden hat, wurde zwischenzeitlich von der Stadt Frankfurt am Main veräußert. Aus den beiden oben genannten Gründen ist die Wiederaufstellung des Mastes leider nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2014OFOF 368/4Fahnenmast auf der HafenmoleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. März 2014OMOM 3021Fahnenmast auf der OsthafenmoleDirektanregung
- 16. Mai 2014STST 654Fahnenmast auf der OsthafenmoleStellungnahme
- 18. Juli 2016STST 956Fahnenmast auf der OsthafenmoleStellungnahme
- 4. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 1340Fahnenmast auf der OsthafenmoleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab