Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2008, ST 953
Betreff:
Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer Landstraße
Eine Stellungnahme kann noch nicht abgegeben werden, da die erforderliche Abstimmung mit den beteiligten Stellen in der vorgegebenen Frist noch nicht abschließend erfolgen konnte.
Es wird jedoch vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Verwendung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget gemäß GOOBR für die Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage nicht zulässig ist.
Der Magistrat prüft, ob eine ggf. erforderliche Beleuchtungsanlage, aus Mitteln des laufenden Haushalts finanziert werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Februar 2008OFOF 255/8Ortsbeiratsbudget 2007: Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF
- 28. Februar 2008OFOF 257/8Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF
- 13. März 2008VV 624Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeAnfrage
- 10. Juni 2008Sie sind hierSTST 953Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeStellungnahme
- 5. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 38Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab