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Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
47 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2008, ST 953

Betreff:

Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer Landstraße

Eine Stellungnahme kann noch nicht abgegeben werden, da die erforderliche Abstimmung mit den beteiligten Stellen in der vorgegebenen Frist noch nicht abschließend erfolgen konnte.

Es wird jedoch vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Verwendung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget gemäß GOOBR für die Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage nicht zulässig ist.

Der Magistrat prüft, ob eine ggf. erforderliche Beleuchtungsanlage, aus Mitteln des laufenden Haushalts finanziert werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Februar 2008OFOF 255/8Ortsbeiratsbudget 2007: Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF
  2. 28. Februar 2008OFOF 257/8Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF
  3. 13. März 2008VV 624Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeAnfrage
  4. 10. Juni 2008Sie sind hier
    STST 953Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer Landstraße
    Stellungnahme
  5. 5. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 38Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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