Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2009, ST 38
Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer Landstraße Wie in der vorangegangenen vorläufigen Stellungnahme erläutert, ist die Verwendung des Ortsbeiratsbudgets gemäß GOOBR für die Errichtung von neuen Beleuchtungsanlagen nicht zulässig. Der Magistrat hat festgestellt, dass die Beleuchtung des angesprochenen Weges erforderlich ist und aus Mitteln des laufenden Haushaltes finanziert wird. Die SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH wurde bereits mit der Errichtung dieser Beleuchtungsanlage beauftragt. Da für die Herstellung der Beleuchtungsanlage noch Genehmigungen eingeholt werden müssen und Rückschnittarbeiten an den vorhanden Bäumen und Sträuchern durchzuführen sind, ist mit einer Errichtung der Beleuchtungsanlage frühestens im Januar 2009 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Februar 2008OFOF 255/8Ortsbeiratsbudget 2007: Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF
- 28. Februar 2008OFOF 257/8Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF
- 13. März 2008VV 624Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeAnfrage
- 10. Juni 2008STST 953Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeStellungnahme
- 5. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 38Beleuchtung des Weges zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und dem oberen Ende der Heddernheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab