Zukunft der Vereinsarbeit im Bürgerhaus Harheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2014, ST 947
Betreff: Zukunft der Vereinsarbeit im Bürgerhaus Harheim Das an den Magistrat gerichtete Auskunftsersuchen, welche Version der Gebührenerhöhung letztendlich beschlossen werden soll, erübrigt sich aus zweierlei Gründen: Erstens hatte der Magistrat mit der Vorlage seines Vortrages M 76, wie bei M-Vorträgen üblich, seinen Meinungsbildungsprozess bereits abgeschlossen und es oblag nun entsprechend den Grundsätzen der Gewaltenteilung der Legislative, darüber zu befinden. Zweitens hat die Stadtverordnetenversammlung mittlerweile am 22.05.2014 mit § 4546 zur genannten M 76 folgenden Beschluss gefasst: "Der Vorlage M 76 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligungen nach den Ziffern III. und IV. zum 01.07.2014 und danach jeweils zum 01.01. eines Jahres, unabhängig von der Art der Aktivitäten, vorläufig auf einen Euro (1 €) begrenzt und der Magistrat beauftragt wird, das endgültige Konzept im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern so zu überarbeiten, dass der Häufigkeit und Art der Nutzungen und der Gesamtbelastung von Vereinen Rechnung getragen wird und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist." Aus diesem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 ergeben sich bereits alle Details zu dem Auskunftsersuchen V 1052 vom 16.06.2014! Darüber hinaus ist auch noch einmal auf die in der vorliegenden Anfrage V 1052 gewählte Formulierung: "Nach unserer Interpretation der Vorlage M 76 wird ein nicht nachvollziehbarer Unterschied zwischen Sportvereinen und anderen Nutzern gemacht" näher einzugehen, damit es nachvollziehbar wird, was der Magistrat mit seiner Vorlage M 76 intendierte, denn Regelungen dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine Ungleichbehandlung beinhalten, das war, das ist und das wird auch künftig sicher weit davon entfernt sein von den Absichten, die der Magistrat verfolgt. So war das auch beim aktuellen Vorgang der Fall, was der Magistrat an dieser Stelle gerne, wenngleich angesichts des erfolgten Beschlusses mittlerweile obsolet, hier noch einmal erläutern möcht. Der Abrechnungsmodus für die von mietzuschussberechtigten Nutzern zu entrichtende Eigenbeteiligung ist für Sportvereine und "sonstige Nutzer" sehr unterschiedlich. Sportvereine haben die Eigenbeteiligung für jeweils eine Trainingseinheit (= 90 Minuten) zu entrichten, für alle anderen subventionierten Mieter gilt die Eigenbeteiligung hingegen für eine ganztägige Nutzung. Der Magistrat war der Ansicht, dass es sich gerade bei einer solchen Praxis um eine Ungleichbehandlung handelt und deshalb sonstigen mietsubventionierten Nutzern künftig durchaus eine etwas höhere Belastung für die beliebig lange Nutzung der Räumlichkeiten zugemutet werden könnte. Ausgehend von dem bisherigen Anmietverhalten hätte dies für den weit überwiegenden Anteil der "sonstigen Nutzer" eine Mehrbelastung von unter 200 € pro Jahr bedeutet, was auch angesichts der Preisniveaus für vergleichbare Angebote im Umland als zumutbar erachtet wurde, weil es noch immer am unteren Rand der Spanne, was dort von Vereinen aufzubringen ist, angesiedelt war. Recherchen bezüglich solcher vergleichbaren Angebote im direkten Umland haben ergeben, dass dort die Konditionen für die ortsansässigen Vereine bei weitem nicht so günstig sind, wie in Frankfurt am Main, egal, ob man unsere derzeit gültige Regelung oder die mit der M 76 beabsichtigt gewesene zum Maßstab nimmt, wofür nachstehende Beispiele zur Kenntnis dienen mögen: In Oberursel muss ein Mietzuschuss für jede Veranstaltung einzeln beantragt werden, der Mietzuschuss kann dann bei 30% bis 50% der reinen Raummiete liegen. Bei den Bürgerhäusern Dreieich zahlen Vereine für eine jährliche Saal-Veranstaltung und bis zu sieben jährlichen Clubraumnutzungen 5% der reinen Raummiete selbst, jede weitere Anmietung bedarf einer Einzelfallprüfung, wobei dann die mögliche Bezuschussung nur zwischen 30% und höchstens 50% liegt. In Hanau unterliegen solche Mietzuschüsse jeweiligen Einzelfallentscheidungen, betragen maximal 50% des Mietpreises und sind darüber hinaus auf einen Jahreshöchstbetrag gedeckelt. In der Stadthalle Friedberg sind die Clubräume zwar kostenfrei, die Saalnutzung wird aber lediglich mit nur 75% bezuschusst. Die bisher sehr großzügige Regelung in Bad Homburg (Kongresscenter), gemeinnützigen Vereinen an 122 Tagen im Jahr Räume kostenfrei zur Verfügung zu stellen kann aus steuerlichen Gründen künftig nicht mehr praktiziert werden; ein neues Modell ist dort in Arbeit. In Neu-Isenburg bekommt ein Verein pro Jahr die Grundmiete für eine Veranstaltung in den Bürgerhäusern erlassen (Mietnebenkosten müssen ganz normal gezahlt werden). Alle anderen Anmietungen werden normal berechnet. Angesichts dessen, dass die Bezuschussung von Raumnutzungen in Frankfurt am Main bis 2013 und auch jetzt wieder im Durchschnitt sehr deutlich über 90% (bei Sälen bis zu 98%) liegt, und auch bei Beschlussfassung der M 76 für "andere Nutzer" durchschnittlich noch bei 91% gelegen hätte, relativiert sich hoffentlich ein Vorwurf, dass Frankfurt am Main die Arbeit seiner Vereine nicht in ausreichendem Umfang würdigen würde. Im Verlauf der Beratungen zur M 76 wurde dies, wie auch der sehr ausführlichen, aber leider nicht immer objektiven Berichterstattung in der Presse zu entnehmen war, anders beurteilt, was letztlich im oben zitierten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mündete. Es bleibt damit dem Magistrat zu konstatieren, dass jetzt auch künftig Sportvereine den gleichen Eigenbeteiligungssatz für nur 90 Minuten zu entrichten haben werden, der für die "sonstigen mietsubventionierten Nutzer" für eine ganztägige Nutzung gilt. Es soll an dieser Stelle auch gerne Dritten überlassen bleiben, darüber zu befinden, wie "Ungleichbehandlung" zu interpretieren ist. Der Magistrat zumindest wird den oben zitierten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung selbstverständlich - wie es seine Pflicht ist - nun so umsetzen wie er gefasst wurde. Abschließend zu den weitergehenden Ausführungen der V 1052, dass andere Einsparungen im Kulturbereich "zurückgenommen" worden seien: Mit dem Haushaltssicherungskonzept hatte die Stadtverordnetenversammlung 2013 eine sehr weitreichende Festschreibung von Konsolidierungsvorgaben beschlossen. Den Kulturetat betraf das, weil man leider noch immer davon ausgeht, dass es sich hier um überwiegend freiwillige Ausgaben handelt, mit einer Vorgabe von knapp über 9 Mio. €, wovon bereits 2013 fast 3 Mio. € dargestellt werden konnten (u.a. durch Kürzungen der Zuschüsse für Alte Oper, Schirn Kunsthalle, Künstlerhaus Mousonturm, Städtische Bühnen, Museumskooperationspool, aber auch der Mittel für die Mietsubventionen in Bürgerhäusern). Diese Summe des Konsolidierungsbeitrages konnte 2014 u.a. um eine weitere bei den Städtischen Bühnen vorgenommene Zuschussreduzierung (um eine Million Euro) erhöht werden; alles Kürzungen, von denen bisher keine - wie unterstellt - "zurückgenommen" worden ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2014OFOF 162/14Zukunft der Vereinsarbeit im Bürgerhauses HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2014VV 1052Zukunft der Vereinsarbeit im Bürgerhauses HarheimAnfrage
- 28. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 947Zukunft der Vereinsarbeit im Bürgerhaus HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab