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Zukunft der Vereinsarbeit im Bürgerhauses Harheim

Vorlagentyp: OFSPD
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Bürgerhauses Harheim Mit der M 76 informierte der Magistrat, über die Gebührenerhöhung für Vereine bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern. Nach unserer Interpretation der M 76 wird ein nicht nachvollziehbarer Unterschied zwischen Sportvereinen und anderen Nutzern gemacht, der sich letztendlich, bis zum Jahr 2018, also für 4 Jahre, in einer Erhöhung von 40 - 65 % wiederspiegeln, wobei sich die Erhöhung im Jahr 2014 zwischen 7 - 40 % bewegt. Zwischenzeitlich ist aus der Presse zu entnehmen, dass jetzt beabsichtigt ist, keine Unterscheidungen mehr zu machen und in 2014 und dann zum 01.01.2015 um jeweils 1 € zu erhöhen. Ob weitere Erhöhungen in 2016 und in den Folgejahren angedacht wird, ist offen! Die Saalbau wurde lt. ihrer Homepage 1859 von Bürgerinnen und Bürgern gegründet, "um den Wunsch nach einem Ort für Zusammenkünfte aller Art zu erfüllen". Die Saalbau ist über ihre 150 Jahre langen Aktivitäten zu einem "unverzichtbaren kulturellen und sozialen Förderer" geworden. Vor diesem Hintergrund bitten wir daher den Magistrat um Auskunft, welche Version letztendlich beschlossen werden soll und wie die Vereine diese Gebührenerhöhung kompensieren sollen, denn diese Räume werden speziell auch mit und für Jugendliche genutzt und wie vor diesem Hintergrund zukünftig überhaupt noch Jugend- und Vereinsarbeit geleistet werden kann und warum so ein gravierender Unterschied zwischen Sportvereinen und anderen Nutzern angedacht war! Des Weiteren hätten wir gerne Auskunft, inwiefern dieser Ursprungsgedanke der kulturellen und sozialen Förderung aufgegeben wird, während die Einsparungen bei der Hochkultur in Frankfurt aktuell zurückgenommen wurden. Begründung: In Harheim ist das Bürgerhaus der Versammlungsraum, auf den die Vereine angewiesen sind, um ihre Arbeit zu leisten. Sollte die M 76 so umgesetzt werden, hat dies gravierende Auswirkungen bei den Nutzern des Bürgerhauses. Letztlich wird diese Mieterhöhung auf die Beiträge der Mitglieder umgelegt werden, was sich in Anbetracht der sozialen Situation vermutlich auf die Mitgliederzahlen auswirken wird. Gerade in Harheim besteht auch bedingt durch die gute Arbeit der zahlreichen Vereine, ein gutes soziales Klima, welches auf jeden Fall erhalten werden muss. Daher ist eine moderate und einmalige Gebührenerhöhung in Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt Frankfurt tragbar, derartige Gebührenerhöhung wie in der M 76 angedacht, für die Vereine nicht verkraftbar und in keinem Fall hinnehmbar.

Inhalt

Antrag vom 15.05.2014, OF 162/14

Betreff: Zukunft der Vereinsarbeit im Bürgerhauses Harheim Mit der M 76 informierte der Magistrat, über die Gebührenerhöhung für Vereine bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern. Nach unserer Interpretation der M 76 wird ein nicht nachvollziehbarer Unterschied zwischen Sportvereinen und anderen Nutzern gemacht, der sich letztendlich, bis zum Jahr 2018, also für 4 Jahre, in einer Erhöhung von 40 - 65 % wiederspiegeln, wobei sich die Erhöhung im Jahr 2014 zwischen 7 - 40 % bewegt. Zwischenzeitlich ist aus der Presse zu entnehmen, dass jetzt beabsichtigt ist, keine Unterscheidungen mehr zu machen und in 2014 und dann zum 01.01.2015 um jeweils 1 € zu erhöhen. Ob weitere Erhöhungen in 2016 und in den Folgejahren angedacht wird, ist offen! Die Saalbau wurde lt. ihrer Homepage 1859 von Bürgerinnen und Bürgern gegründet, "um den Wunsch nach einem Ort für Zusammenkünfte aller Art zu erfüllen". Die Saalbau ist über ihre 150 Jahre langen Aktivitäten zu einem "unverzichtbaren kulturellen und sozialen Förderer" geworden. Vor diesem Hintergrund bitten wir daher den Magistrat um Auskunft, welche Version letztendlich beschlossen werden soll und wie die Vereine diese Gebührenerhöhung kompensieren sollen, denn diese Räume werden speziell auch mit und für Jugendliche genutzt und wie vor diesem Hintergrund zukünftig überhaupt noch Jugend- und Vereinsarbeit geleistet werden kann und warum so ein gravierender Unterschied zwischen Sportvereinen und anderen Nutzern angedacht war! Des Weiteren hätten wir gerne Auskunft, inwiefern dieser Ursprungsgedanke der kulturellen und sozialen Förderung aufgegeben wird, während die Einsparungen bei der Hochkultur in Frankfurt aktuell zurückgenommen wurden.

Begründung: In Harheim ist das Bürgerhaus der Versammlungsraum, auf den die Vereine angewiesen sind, um ihre Arbeit zu leisten. Sollte die M 76 so umgesetzt werden, hat dies gravierende Auswirkungen bei den Nutzern des Bürgerhauses. Letztlich wird diese Mieterhöhung auf die Beiträge der Mitglieder umgelegt werden, was sich in Anbetracht der sozialen Situation vermutlich auf die Mitgliederzahlen auswirken wird. Gerade in Harheim besteht auch bedingt durch die gute Arbeit der zahlreichen Vereine, ein gutes soziales Klima, welches auf jeden Fall erhalten werden muss. Daher ist eine moderate und einmalige Gebührenerhöhung in Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt Frankfurt tragbar, derartige Gebührenerhöhung wie in der M 76 angedacht, für die Vereine nicht verkraftbar und in keinem Fall hinnehmbar.Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Mai 2014Sie sind hier
    OFOF 162/14Zukunft der Vereinsarbeit im Bürgerhauses Harheim
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. Juni 2014VV 1052Zukunft der Vereinsarbeit im Bürgerhauses HarheimAnfrage
  3. 28. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 947Zukunft der Vereinsarbeit im Bürgerhaus HarheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 31 · 16.06.2014
TO I, TOP 16
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1052 2014 Die Vorlage OF 162/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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