Parken per App/Handyparken an alle Parkautomaten ermöglichen und kennzeichnen
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass an allen Parkscheinautomaten im Frankfurter Stadtgebiet die Möglichkeit des Handyparkens besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass es bis zu sechs Wochen dauern kann, bis neu aufgestellte Automaten im System eingepflegt sind. Bürger werden gebeten, unlesbare Aufkleber oder nicht im System befindliche Automaten zu melden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich besteht bei allen Parkscheinautomaten im Frankfurter Stadtgebiet die Möglichkeit des Handyparkens. Dies wird durch entsprechende Aufkleber auf den Automaten angezeigt und erläutert.
Wenn Parkscheinautomaten beispielsweise im Zuge des bewirtschafteten Bewohnerparkens neu aufgestellt werden, kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis diese im System eingepflegt sind. Erst wenn alle Anbieter des Handyparkens die neuen Automaten in ihr System eingepflegt haben, werden die Aufkleber angebracht.
Sollte ein Parkscheinautomat allerdings auch vor diesem Hintergrund nicht im System vorhanden oder die Aufkleber nicht mehr lesbar sein, bittet der Magistrat darum, über die konkreten Standorte mit einer Mail an parken@stadt-frankfurt.de zu informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022OFOF 119/4Parken per App/Handyparken an alle Parkautomaten ermöglichen und kennzeichnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Januar 2022OMOM 1425Parken per App/Handyparken an alle Parkautomaten ermöglichen und kennzeichnenDirektanregung
- 19. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 946Parken per App/Handyparken an alle Parkautomaten ermöglichen und kennzeichnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab