Parken per App/Handyparken an alle Parkautomaten ermöglichen und kennzeichnen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 schlägt vor, das Bezahlen der Parkgebühren an allen Parkautomaten in Bornheim und dem Ostend per Handy zu ermöglichen. Dies soll die Bezahlung für Bewohner und Besucher erleichtern und technische Probleme bei Barzahlungen vermeiden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an allen Parkautomaten in Bornheim und dem Ostenddas Bezahlen der Parkgebühren per Handy (Parken per App/Handyparken) zu ermöglichen und an jedem Parkautomaten entsprechende Hinweise und Schritt-für-Schritt-Anleitungen anzubringen. Derzeit ist das Bezahlen der Parkgebühren per Handy (Parken per App/Handyparken) an einzelnen Parkautomaten möglich und wird entsprechend erklärt, an anderen Parkautomaten fehlt die Möglichkeit und die entsprechende Erklärung.
Mit Möglichkeit und Hinweis
Ohne Möglichkeit und Hinweis
Fotos: privat
Begründung
Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher bemängeln die fehlende Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens an den Parkautomaten. Bei 0,50 Euro pro 15 Minuten summiert sich die Parkgebühr schnell auf einen Betrag, den die Menschen nicht als Kleingeld zur Verfügung haben. Dadurch wird die Bezahlung vereinfacht und auch ermöglicht, wenn die Barzahlung nicht funktioniert oder andere technische Probleme vorliegen. Zudem wird das Risiko von Aufbrüchen der Parkautomaten minimiert, da weniger Bargeld gestohlen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022OFOF 119/4Parken per App/Handyparken an alle Parkautomaten ermöglichen und kennzeichnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1425Parken per App/Handyparken an alle Parkautomaten ermöglichen und kennzeichnenDirektanregung
- 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 946Parken per App/Handyparken an alle Parkautomaten ermöglichen und kennzeichnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats