Neue Fakten zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens in den Bebauungsplan Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - einarbeiten
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2008, ST 944
Betreff:
Neue Fakten zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens in den Bebauungsplan Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - einarbeiten
Zu 1.: Die neue Faktenlage, die sich aus dem Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens vom 18.12.2007 ergibt, wird bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 847 berücksichtigt. Die Begründung wird entsprechend aktualisiert.
In Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 847 ist anzumerken, dass der Siedlungsbeschränkungsbereich grundsätzlich nicht von Bedeutung ist, egal ob die Belastungssituation durch den Fluglärm vor oder nach dem Ausbau des Flughafens zugrunde gelegt wird. Der Siedlungsbeschränkungsbereich dient als regionalplanerisches Instrument der Konfliktbewältigung zwischen dem Thema Fluglärm und Planungsüberlegungen für Vorhaben im Außenbereich. Planungen im Innenbereich sind von den Regelungen zum Siedlungsbeschränkungsbereich generell nicht betroffen.
Zu 2.1: Die Grenzen des Siedlungsbeschränkungsbereichs sind in der Karte zum derzeit gültigen Regionalplan Südhessen 2000 zeichnerisch dargestellt. Der Plan wurde am 23. August 2004 von der hessischen Landesregierung genehmigt und ist mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger Nr. 37 am 13. September 2004 in Kraft getreten.
Zu 2.2: Bei dem in der Magistratsvorlage M 4 genannten Wert handelt es sich um den Vorsorgewert von 60 dB.
Zu 2.3: Die in der Magistratsvorlage M 4 genannte Lärmberechnung bezieht sich auf das schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplanverfahren Nr. 847 des Büros IBK, das sowohl den Verkehrs- und Gewerbelärm als auch den Fluglärm berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2008OFOF 497/5Neue Fakten zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens in den Bebauungsplan Nr..847 - Rund um den Henninger Turm einarbeitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE., FAG, SPD
- 14. März 2008OAOA 624Neue Fakten zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens in den Bebauungsplan Nr..847 - Rund um den Henninger Turm - einarbeiten Vortrag des Magistrats vom 14.01.2008, M.4Anregung
- 3. Juni 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 944Neue Fakten zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens in den Bebauungsplan Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - einarbeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab