Auch Abbruchhäuser muss man schützen
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 93
Betreff: Auch Abbruchhäuser muss man schützen Der Magistrat kann mitteilen, dass auf den genannten Liegenschaften Abbrucharbeiten stattfinden und die Grundstücke durch Bauzäune gesichert sind. Damit ist der vorgeschriebene Umfang der Sicherung erfolgt. Darüber hinaus können keine weiteren Forderungen gestellt werden. Auf Grund des Fortgangs der Abbrucharbeiten ist von einer baldigen Lösung des Problems auszugehen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2010OFOF 782/7Auch Abbruchhäuser muss man schützenOrtsbeiratsantrag · REP
- 26. Oktober 2010OMOM 4676Auch Abbruchhäuser muss man schützenDirektanregung
- 14. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 93Auch Abbruchhäuser muss man schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab