Auch Abbruchhäuser muss man schützen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4676 entstanden aus Vorlage: OF 782/7 vom 07.10.2010
Betreff: Auch Abbruchhäuser muss man schützen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten ins Benehmen zu setzen, damit die zum Abbruch stehenden Häuserblocks Lötzener Straße Nr. 5 - 9 und Nr. 11 - 15 besser gegen Vandalismus und Einbruch geschützt werden.
Begründung: Seit einiger Zeit beobachten Anwohner, dass Fenster und Türen eingeschlagen und gewaltsam geöffnet werden, ferner, dass sich dort des öfteren Personen nachts in den Gebäuden aufhalten und es zu Lärmbelästigungen kommt. Die Bewohner der anliegenden Häuser befürchten, dass sich durch fehlende Bausicherung nun in der kalten Jahreszeit dort vermehrt Obdachlose oder andere ungebetene Gäste einquartieren und es dann noch öfter zu Störungen, eventuell auch zu Bränden oder anderen gefährlichen Zwischenfällen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2010OFOF 782/7Auch Abbruchhäuser muss man schützenOrtsbeiratsantrag · REP
- 26. Oktober 2010Sie sind hierOMOM 4676Auch Abbruchhäuser muss man schützenDirektanregung
- 14. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 93Auch Abbruchhäuser muss man schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats