Auch Abbruchhäuser muss man schützen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Seit einiger Zeit beobachten Anwohner, dass Fenster und Türen eingeschlagen und gewaltsam geöffnet werden, ferner, dass sich dort des öfteren Personen nachts in den Gebäuden aufhalten und es zu Lärmbelästigungen kommt. Die Bewohner der anliegenden Häuser befürchten, dass durch fehlende Bausicherung nun in der kalten Jahreszeit, sich dort vermehrt Obdachlose oder andere ungebetene Gäste einquartieren und es dann noch öfter zu Störungen und eventuell auch zu Bränden oder anderen gefährlichen Zwischenfällen kommt.
Inhalt
Antrag vom 07.10.2010, OF 782/7
Betreff:
Auch Abbruchhäuser muss man schützen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten sich mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten
ins Benehmen zu setzen, damit die zum Abbruch stehenden Häuserblocks
Lötzener Str. Nr. 5 -9 und Nr. 11 – 15 besser gegen Vandalismus und Einbruch geschützt werden.
Begründung:
Seit einiger Zeit beobachten Anwohner, dass Fenster und Türen eingeschlagen und gewaltsam geöffnet werden, ferner, dass sich dort des öfteren Personen nachts in den
Gebäuden aufhalten und es zu Lärmbelästigungen kommt. Die Bewohner der anliegenden Häuser befürchten, dass durch fehlende Bausicherung nun in der kalten Jahreszeit, sich dort vermehrt Obdachlose oder andere ungebetene Gäste einquartieren und es dann noch öfter zu Störungen und eventuell auch zu Bränden oder anderen gefährlichen Zwischenfällen kommt.
Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 782/7Auch Abbruchhäuser muss man schützenOrtsbeiratsantrag · REP
- 26. Oktober 2010OMOM 4676Auch Abbruchhäuser muss man schützenDirektanregung
- 14. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 93Auch Abbruchhäuser muss man schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, GRÜNE und FARBECHTE