Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 938
Betreff: Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt Vorläufige Stellungnahme: Die Rampe in der Straße "Im Burgfeld" (Hausnummer 58/60) ist in der Tat nicht gemäß der Norm barrierefrei. Der barrierefreie Umbau und gegebenenfalls die zusätzliche Errichtung einer Rampe in Höhe Hausnummer 136/138 (am Ernst-May Musterhaus) sind schwierig. Hier müssen die denkmalschutzrelevanten Auflagen in der Ernst-May-Siedlung berücksichtigt werden. Zudem ist zur barrierefreien Überwindung von zwei Treppenstufen eine rund fünf Meter lange Rampe notwendig. Der Magistrat prüft die Anregung des Ortsbeirates unter den gegebenen Rahmenbedingungen und wird erneut berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2018OFOF 257/8Umgestaltung der Durchgänge in der RömerstadtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Februar 2018OMOM 2721Umgestaltung der Durchgänge in der RömerstadtDirektanregung
- 18. Mai 2018Sie sind hierSTST 938Umgestaltung der Durchgänge in der RömerstadtStellungnahme
- 14. Januar 2019STST 49Umgestaltung der Durchgänge in der RömerstadtStellungnahme
- 7. Januar 2020OFOF 510/8Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung RömerstadtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Januar 2020EAEA 115Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung RömerstadtEtatanregung
- 20. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 129 WochenSTST 1319Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Rö-merstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab