Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 49
Betreff: Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt Die Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Auflagen ist noch nicht abgeschlossen. Dessen ungeachtet wurde das Vorhaben jedoch inzwischen in das Maßnahmenpaket zur Förderung der Nahmobilität aufgenommen. In diesem Rahmen wird die barrierefreie Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt weiter verfolgt. Die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen ist jedoch von den personellen Kapazitäten und den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig. Eine kurzfristige Umsetzung - vor 2021 - kann der Magistrat leider nicht in Aussicht stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2018OFOF 257/8Umgestaltung der Durchgänge in der RömerstadtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Februar 2018OMOM 2721Umgestaltung der Durchgänge in der RömerstadtDirektanregung
- 18. Mai 2018STST 938Umgestaltung der Durchgänge in der RömerstadtStellungnahme
- 14. Januar 2019Sie sind hierSTST 49Umgestaltung der Durchgänge in der RömerstadtStellungnahme
- 7. Januar 2020OFOF 510/8Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung RömerstadtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Januar 2020EAEA 115Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung RömerstadtEtatanregung
- 20. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 129 WochenSTST 1319Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Rö-merstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab