Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen
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Zusammenfassung
Der Magistrat spricht sich gegen die Errichtung eines Ärztezentrums im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße aus, da der Regionalen Flächennutzungsplan die Fläche als Wohnbaufläche vorsieht. Zudem wird eine Überversorgung an Haus- und Fachärzten in Frankfurt festgestellt, was eine Neuzulassung von Praxen ausschließt.
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Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Weinstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der rechtswirksame Regionale Flächennutzungsplan vom 17.10.2011 stellt die Fläche des Plangebietes als Wohnbaufläche geplant dar. Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein Allgemeines Wohngebiet zu schaffen, um dringend benötigten Wohnraum herzustellen. Mit der Ausweisung eines Wohngebietes wird der Bebauungsplan aus den Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplanes entwickelt. In einem Allgemeinen Wohngebiet sind Räume für freie Berufe nach § 13 BauNVO (Baunutzungsverordnung), zu denen auch Arztpraxen gehören, zulässig, nicht jedoch ganze Gebäude. Somit könnte zum Beispiel eine Gemeinschaftspraxis für Hausärzte im Erdgeschoss einer dreigeschossigen Bebauung integriert werden. Der städtebauliche Entwurf zum Bebauungsplan schlägt eine kleinteilige Bebauung vor, um den historischen Ortskern zu arrondieren und den Anforderungen an die Erhaltungssatzung zu genügen. Ein größeres Arztzentrum fügt sich an dieser Stelle nicht ein und erzeugt zudem einen größeren Besucherverkehr mit zusätzlichem Stellplatzbedarf. Zusätzliche Verkehrsbelastungen wurden in der Sitzung des Ortsbeirates am 26.11.2019 im Zusammenhang mit der Erschließung der Wohnbebauung schon kritisch gesehen. Die Eignung dieses Standortes für ein Ärztezentrum wird vor diesem Hintergrund kritisch eingestuft. Die Bedarfsplanung der kassenärztlichen Vereinigung (nach deren Angaben in Fokus Gesundheit 2018 - Analyse der ambulanten medizinischen Versorgung) stellt für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt hinsichtlich von Hausärzten als auch von Fachärzten eine Überversorgung fest, wobei bezogen auf einzelne Stadtteile diese Aussage nicht zutreffen muss. Das bedeutet aber, dass keine Neuzulassung möglich ist, sondern nur eine Verlagerung von Praxen oder die Einrichtung einer Zweigstelle. Die Bauleitplanung ist nur eine Angebotsplanung und kann nicht die Steuerung von Praxisniederlassungen übernehmen. Selbst wenn in diesem Gebiet ein Gebäude für ein Arztzentrum zur Verfügung stünde, ist dies keine Garantie, dass dieses auch belegt wäre. Bisher sind uns keine Anfragen zu Praxisräumen in Preungesheim bekannt. Ärzte haben die Wahl in welchem Stadtteil sie sich niederlassen, ein Bebauungsplan kann dies nicht steuern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2019OFOF 889/10Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Januar 2020OMOM 5557Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichenDirektanregung
- 11. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 933Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab