Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen
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Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Weinstraße per E-MailBegründung
Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge planungsrechtlich festschreiben, dass im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915: Nördlich Weinstraße/Gießener Straße ein Ärztezentrum errichtet werden kann. Begründung: Das Stadtplanungsamt hat in der Sitzung des OBR 10 am 26. November 2019 ausdrücklich klargestellt, dass der gegenwärtige Planentwurf die Errichtung eines Ärztezentrums nicht zulässt. Gerade an dieser Stelle wäre ein Ärztezentrum aber die aussichtsreichste Möglichkeit, um dem Hausärztemangel im Norden des Ortsbezirks 10 entgegenzuwirken. Der B-Plan-Entwurf sollte also entsprechend abgeändert werden, um ein solches Vorhaben zu ermöglichen.
Inhalt
Antrag vom 17.12.2019, OF 889/10
Betreff: Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge planungsrechtlich festschreiben, dass im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915: Nördlich Weinstraße/Gießener Straße ein Ärztezentrum errichtet werden kann.
Begründung: Das Stadtplanungsamt hat in der Sitzung des OBR 10 am 26. November 2019 ausdrücklich klargestellt, dass der gegenwärtige Planentwurf die Errichtung eines Ärztezentrums nicht zulässt. Gerade an dieser Stelle wäre ein Ärztezentrum aber die aussichtsreichste Möglichkeit, um dem Hausärztemangel im Norden des Ortsbezirks 10 entgegenzuwirken. Der B-Plan-Entwurf sollte also entsprechend abgeändert werden, um ein solches Vorhaben zu ermöglichen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2019Sie sind hierOFOF 889/10Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Januar 2020OMOM 5557Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichenDirektanregung
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 933Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme