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Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 beantragt die planungsrechtliche Festschreibung eines Ärztezentrum im Bebauungsplan Nr. 915. Dies ist notwendig, um dem Hausärztemangel im Norden des Ortsbezirks 10 entgegenzuwirken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, planungsrechtlich festzuschreiben, dass im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße ein Ärztezentrum errichtet werden kann.

Begründung

Das Stadtplanungsamt hat in der Sitzung des Ortsbeirates 10 am 26. November 2019 ausdrücklich klargestellt, dass der gegenwärtige Planentwurf die Errichtung eines Ärztezentrums nicht zulässt. Gerade an dieser Stelle wäre ein Ärztezentrum aber die aussichtsreichste Möglichkeit, um dem Hausärztemangel im Norden des Ortsbezirks 10 entgegenzuwirken. Der Bebauungsplanentwurf sollte also entsprechend abgeändert werden, um ein solches Vorhaben zu ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2019OFOF 889/10Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. Januar 2020Sie sind hier
    OMOM 5557Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen
    Direktanregung
  3. 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 933Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 40 · 19.05.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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