Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt die planungsrechtliche Festschreibung eines Ärztezentrum im Bebauungsplan Nr. 915. Dies ist notwendig, um dem Hausärztemangel im Norden des Ortsbezirks 10 entgegenzuwirken.
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Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Weinstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, planungsrechtlich festzuschreiben, dass im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße ein Ärztezentrum errichtet werden kann.
Begründung
Das Stadtplanungsamt hat in der Sitzung des Ortsbeirates 10 am 26. November 2019 ausdrücklich klargestellt, dass der gegenwärtige Planentwurf die Errichtung eines Ärztezentrums nicht zulässt. Gerade an dieser Stelle wäre ein Ärztezentrum aber die aussichtsreichste Möglichkeit, um dem Hausärztemangel im Norden des Ortsbezirks 10 entgegenzuwirken. Der Bebauungsplanentwurf sollte also entsprechend abgeändert werden, um ein solches Vorhaben zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2019OFOF 889/10Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5557Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichenDirektanregung
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 933Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.