Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges vor der neuen Berkersheimer Schule geprüft. Eine Verkehrszählung wurde in Auftrag gegeben, um die Anzahl der Fußgänger und Fahrzeuge zu ermitteln, bevor eine Entscheidung über die Einrichtung des Überweges getroffen wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anlage eines Fußgängerüberweges ist in Tempo 30-Zonen gemäß der "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) grundsätzlich entbehrlich. Ausnahmen können jedoch in der Form bestehen, dass eine Mindestanzahl von zu Fuß Gehenden und Fahrzeugen erreicht werden muss. Daher hat der Magistrat eine Verkehrszählung in diesem Bereich in die Wege geleitet. Das Resultat liegt bisher noch nicht vor. Erst wenn das Ergebnis der Verkehrszählung vorliegt, wird über die Einrichtung eines Fußgängerüberweges entschieden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2019OFOF 816/10Fußgängerüberweg für die neue Berkersheimer GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2019OMOM 5092Fußgängerüberweg für die neue Berkersheimer GrundschuleDirektanregung
- 24. Januar 2020Sie sind hierSTST 92Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer SchuleStellungnahme
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 861Fußgängerüberweg für die neue Berkersheimer GrundschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab