Fußgängerüberweg für die neue Berkersheimer Grundschule
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges vor der neuen Berkersheimer Grundschule. Aufgrund der erhobenen Verkehrszahlen und der zu geringen Anzahl an Fußgängern im Vergleich zu Fahrzeugen kann der Vorschlag nicht umgesetzt werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Verkehrszahlen wurden erhoben. Gemäß der Richtlinie zur Einrichtung für Fußgängerüberwege (R-FGÜ) werden die Fahrzeugzahlen und die Anzahl der zu Fuß Gehenden miteinander verglichen. Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges vor Schulen muss ein bestimmtes Verhältnis von Fahrzeugen und Fuß Gehenden vorliegen. Die Prüfzeiten orientieren sich an der Schulzeit. Es wurden mehrere Messungen in der Straße "In den Gräben" durchgeführt. Sowohl morgens, als auch mittags, bzw. nachmittags, war das Aufkommen von zu Fuß Gehenden gegenüber dem von Fahrzeugen zu gering. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2019OFOF 816/10Fußgängerüberweg für die neue Berkersheimer GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2019OMOM 5092Fußgängerüberweg für die neue Berkersheimer GrundschuleDirektanregung
- 24. Januar 2020STST 92Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer SchuleStellungnahme
- 27. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 861Fußgängerüberweg für die neue Berkersheimer GrundschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab